Der Beschuldigte handelte sodann äusserst dreist, rücksichtslos und verwerflich. Er fesselte die 77-jährige, einseitig gelähmte, mithin wehrlose Zivilklägerin am ganzen Körper, klebte ihr den Mund zu, schleppte sie von der Küche ins Wohnzimmer und durchsuchte anschliessend diverse Räume und Möbel. Zudem nutzte er das Vertrauensverhältnis der Zivilklägerin und den Umstand aus, dass sie ihn zwei Jahre vor dem Vorfall mit Garten- und Malerarbeiten betraute und ihm dadurch den Zugang zu ihrem Haus gewährte. Der Vorfall hatte für die Zivilklägerin sowohl physische als auch beachtliche psychische Folgen.