22. Freizügigkeitsabkommen (FZA) 22.1 Theoretische Grundlagen Nach Art. 5 Abs. 1 Anhang I FZA dürfen die im Abkommen eingeräumten Rechte nur durch Massnahmen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigt sind, eingeschränkt werden. Die Landesverweisung nach Art. 66a ff. StGB ist als Institut des Strafrechts und nach der Intention des Verfas- sungs- und des Gesetzgebers primär als sichernde strafrechtliche Massnahme zu verstehen (Urteil des Bundesgerichts 6B_123/2022 vom 8. Dezember 2022 E. 3.5.1 mit Verweis auf Art.