Eine Integration in der Schweiz scheint dagegen schwierig. Aus den Akten des Migrationsdienstes der Stadt Thun geht hervor, dass dieser, sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, voraussichtlich ein Widerrufsverfahren / Nichtverlängerungsverfahren der Aufenthaltsbewilligung einleiten wird, womit der Beschuldigte kein Aufenthaltsrecht mehr in der Schweiz hätte und folglich auch keine berufliche Integration stattfinden könnte (vgl. E-Mail von T.________ vom 28. November 2021 in den MIDI-Akten [CD pag. 659]). Weiter ordnete das BJ gegen den Beschuldigten am 23. Januar 2025 wie erwähnt die definitive Auslieferungshaft an (pag. 778 ff.).