Zudem könnte er in Kroatien ohne Weiteres wieder als Medizinaltechniker, Chauffeur oder «Allrounder» arbeiten. Schliesslich beurteilt auch der Migrationsdienst der Stadt Thun die Wiedereingliederungsaussichten im Herkunftsland als gut und eine Rückführung dürfte – abgesehen vom bestehenden Auslieferungsersuchen des Justizministeriums Bosnien-Herzegowina und dem Auslieferungshaftbefehl des BJ – ohne Weiteres möglich sein (pag. 150 und pag. 657). Einer Wiedereingliederung im Heimatland steht daher grundsätzlich nichts entgegen. Eine Integration in der Schweiz scheint dagegen schwierig.