Der Beschuldigte führte in der Berufungsverhandlung auf Frage, ob er noch mit K.________ zusammen sei, aus, er kenne die Situation nicht, sie habe ihn zweimal im Gefängnis besucht (pag. 789 Z. 6 f.). Angesprochen auf die soeben erwähnte Aktennotiz, wonach K.________ die Beziehung scheinbar beendet habe, erklärte er, das sei ein Spiel der Thuner Polizei. Diese habe K.________ Angst eingejagt und wolle, dass sie ihn verlasse. «Seine Freundin, seine Partnerin» kenne die Situation. Sie seien sieben Jahre lang ein Paar gewesen und es sei nie etwas vorgefallen. Wenn er aus dem Gefängnis entlassen werde, müsse er sich mit ihr unterhalten und schauen, wie es weitergehe (zum Ganzen pag.