Anschliessend habe sie diesem mitgeteilt, dass er sie sehr verletzt habe und ihr bewusst geworden sei, dass sie seit längerem eine problematische Beziehung hätten. Schliesslich habe sie erwähnt, sie sei nicht mehr bereit, die Beziehung mit ihm fortzusetzen – «das Ganze» mache sie krank – und habe vorgeschlagen, es solle künftig jeder für sich schauen resp. seinen eigenen Weg gehen (zum Ganzen Aktennotiz vom 20. November 2024 in den edierten amtlichen Akten O 24 10599, Ordner 3; ferner pag. 652 E. 16). Der Beschuldigte führte in der Berufungsverhandlung auf Frage, ob er noch mit K.________ zusammen sei, aus, er kenne die Situation nicht, sie habe ihn zweimal im Gefängnis besucht (pag.