700 ff., pag. 733 ff. und pag. 778 ff.). Eine ausnahmslos vorbildliche Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung seitens des Beschuldigten kann unter diesen Umständen nicht angenommen werden. Gesundheitszustand Der Beschuldigte ist gemäss eigenen Aussagen bei guter Gesundheit (u.a. pag. 789 Z. 3), womit einer Landesverweisung keine gesundheitlichen Probleme entgegenstehen. Familienverhältnisse Der Beschuldigte ist geschieden und hat einen volljährigen, in X.________ (Ort) wohnhaften Sohn (geb. ________ 1993 [pag. 656]), zu dem er gemäss eigenen Angaben eine normale Vater-Sohn-Beziehung habe (pag. 409 Z. 8).