ren, in welchem dem Beschuldigten vorgeworfen wird, am 29. Juli 2024 den Sohn der Zivilklägerin erpresst zu haben, und wegen dem er sich seit dem 3. August 2024 in Untersuchungshaft befindet, gilt die Unschuldsvermutung. Hingegen wurde der Beschuldigte vom Obersten Gerichtshof der Föderation Bosnien und Herzegowina am 14. Juni 2011 wie erwähnt rechtskräftig wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt, die er aufgrund seiner Flucht und seines Untertauchens im Juli 2016 noch nicht vollständig verbüsst hat (zum Ganzen pag. 700 ff., pag.