Aus dem Bericht des Migrationsdienstes der Stadt Thun vom 6. Januar 2022 geht sodann hervor, dass er am 15. Dezember 2019 in die Schweiz einreiste und aufgrund eines positiven arbeitsmarktlichen Vorentscheides eine Kurzaufenthaltsbewilligung L für 12 Monate zur Erwerbstätigkeit erhielt. Diese wurde am 13. Dezember 2020 laut demselben Bericht um 12 Monate verlängert und am 1. April 2021 erhielt der Beschuldigte aufgrund der unbefristeten Anstellung eine Aufenthaltsbewilligung B EU/EFTA für fünf Jahre (zum Ganzen pag. 149; ferner pag.