46 Z. 32 ff.). Schliesslich war er gemäss vorliegendem Beweisergebnis zumindest am 11. Juni 2019 in der Schweiz, wobei anzunehmen ist, dass er in den Jahren 2017-2019 wiederholt hier war, um seine damalige, in Thun wohnhafte Partnerin zu besuchen. Aus dem Bericht des Migrationsdienstes der Stadt Thun vom 6. Januar 2022 geht sodann hervor, dass er am 15. Dezember 2019 in die Schweiz einreiste und aufgrund eines positiven arbeitsmarktlichen Vorentscheides eine Kurzaufenthaltsbewilligung L für 12 Monate zur Erwerbstätigkeit erhielt.