38 21. Schweizer Recht (Art. 66a StGB) 21.1 Theoretische Grundlagen Betreffend die theoretischen Grundlagen zur Landesverweisung wird vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 53 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 516 f.). Gemäss Art. 66a Abs. 1 Bst. c StGB verweist das Gericht den Ausländer, der wegen Raubes verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe für fünf bis 15 Jahre aus der Schweiz.