66a StGB die Voraussetzungen für eine Landesverweisung erfüllt sind (E. 21 unten). Sollte dies der Fall sein, ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob ein völkerrechtlicher Vertrag wie das Abkommen über die Freizügigkeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (FZA; SR 0.142.112.681) einen Hinderungsgrund für die Landesverweisung bildet (E. 22 unten; zum Ganzen Urteile des Bundesgerichts 6B_123/2022 vom 8.