20. Vorbemerkungen Ob eine Landesverweisung anzuordnen ist, bestimmt sich gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung zunächst nach dem Schweizer Recht. Es ist mithin in einem ersten Schritt zu prüfen, ob gestützt auf Art. 66a StGB die Voraussetzungen für eine Landesverweisung erfüllt sind (E. 21 unten).