659]), und am 23. Januar 2025 ordnete das BJ über den Beschuldigten wie erwähnt die definitive Auslieferungshaft an (pag. 778 ff.). Im Betreibungsregisterauszug ist der Beschuldigte mittlerweile mit offenen Betreibungen von über CHF 80'000.00 verzeichnet (pag. 662 f.) und per 17. März 2025 wurde er bei der Sozialhilfe angemeldet (vgl. Telefonnotiz vom 25. März 2025 in den MIDI- Akten [CD pag. 659]). Seine finanziellen Verhältnisse erweisen sich mithin als prekär und seine Beziehung zu K.________ scheint – wie den Ausführungen unter Erwägung 21.2.2 unten zu entnehmen ist – zumindest instabil zu sein.