657 und Haftentscheide in den edierten amtlichen Akten O 24 10599, Ordner 1). Zudem geht aus den Akten des Migrationsdienstes der Stadt Thun hervor, dass voraussichtlich ein Widerrufsverfahren / Nichtverlängerungsverfahren der Aufenthaltsbewilligung eingeleitet werde, sobald (im vorliegenden Fall) ein rechtskräftiges Urteil vorliege (vgl. E-Mail von T.________ vom 28. November 2024 in den MIDI-Akten [CD pag. 659]), und am 23. Januar 2025 ordnete das BJ über den Beschuldigten wie erwähnt die definitive Auslieferungshaft an (pag.