42 StGB erfüllt sein. Demnach ist zunächst das Fehlen einer ungünstigen Prognose verlangt. Eine teilbedingte Strafe ist nur möglich, wenn die Legalprognose nicht negativ ausfällt. Die Prüfung der Bewährungsaussichten des Täters ist anhand einer Gesamtwürdigung aller wesentlichen Umstände vorzunehmen. In die Beurteilung miteinzubeziehen sind neben den Tatumständen auch das Vorleben und der Leumund sowie alle weiteren Tatsachen, die gültige Schlüsse auf den Charakter des Täters und die Aussichten seiner Bewährung zulassen.