17.4 Fazit Täterkomponenten Nach den voranstehenden Ausführungen führen die Täterkomponenten aufgrund der einschlägigen Vorstrafe in Bosnien-Herzegowina zu einer Straferhöhung um dreieinhalb Monate, womit – nach Berücksichtigung des Tatverschuldens und der Täterkomponenten – eine Gesamtfreiheitsstrafe von 36 Monaten resultiert.