Am 3. August 2024 wurde der Beschuldigte ferner wegen eines von der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland geführten Verfahrens wegen Erpressung zum Nachteil des Sohnes der Zivilklägerin vorläufig festgenommen und anschliessend in Untersuchungshaft versetzt, wo er sich seither befindet (zum Ganzen pag. 630 ff., pag. 644 ff., pag. 657 und Haftentscheide in den edierten amtlichen Akten O 24 10599, Ordner 1). Ob der Beschuldigte nach wie vor in einer Beziehung mit K.________ ist, ist schliesslich unklar;