739) – in den Wald gefahren, habe diesem aus nächster Nähe mit einem automatischen Gewehr in die Schläfe geschossen und es dadurch sofort getötet. Anschliessend habe er dem Opfer das Geld, das Mobiltelefon und die Haus- sowie Fahrzeugschlüssel entwendet, es zehn Meter tiefer in den Wald gezogen und hinter einem Busch neben einen Weg gelegt sowie mit einem schwarzen, aufgerissenen Müllsack bedeckt (zum Ganzen pag. 733 ff.). Vom 24. Februar 2010 bis am 9. Juni 2016 befand sich der Beschuldigte aufgrund dieses Delikts und Urteils – wie den Akten des Migrationsdienstes weiter zu entnehmen ist – zunächst in Untersu-