Aus den Akten des Migrationsdienstes der Stadt Thun geht indessen hervor, dass er vom Obersten Gerichtshof der Föderation Bosnien und Herzegowina am 14. Juni 2011 rechtskräftig wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt wurde. Konkret sei der Beschuldigte im Februar 2010 mit dem Opfer – dabei handelte es sich anscheinend um einen langjährigen Freund des Beschuldigten, der seit seiner Kindheit behindert war und sich folglich nur schwer bewegen konnte (vgl. pag. 739) – in den Wald gefahren, habe diesem aus nächster Nähe mit einem automatischen Gewehr in die Schläfe geschossen und es dadurch sofort getötet.