Diese Ausführungen sind insofern zu korrigieren resp. zu ergänzen, als dass zunächst festzuhalten ist, dass der Beschuldigte in der Schweiz gemäss dem aktuellen Strafregisterauszug effektiv nicht vorbestraft ist (pag. 666). Aus den Akten des Migrationsdienstes der Stadt Thun geht indessen hervor, dass er vom Obersten Gerichtshof der Föderation Bosnien und Herzegowina am 14. Juni 2011 rechtskräftig wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt wurde.