Zudem hat er auch keine gegen ihn eingeleiteten Betreibungen (pag. 352). In seiner Freizeit geht er spazieren oder fährt Fahrrad (pag. 51 Z. 27). Ab und an trifft er sich mit der Schwester seiner Partnerin und deren Mann und Kinder (pag. 409 Z. 29-34). Betreffend die Gesundheit des Beschuldigten ist nichts Negatives bekannt (pag. 149).