Zudem hatte der Vorfall für sie sowohl (leichtere) physische als auch (beachtliche) psychische Folgen. So erlitt sie aufgrund des Vorgehens des Beschuldigten einen Kratzer an der linken Wange und Schmerzen an der linken Schulter. Weiter war sie zu keiner Gegenüberstellung mit dem Beschuldigten bereit (vgl. u.a. pag. 367). Schliesslich berichtete sie eindrücklich, sie erschrecke seither, wenn sie Leute mit einer schwarzen Maske sehe oder ein Geräusch höre, das sie nicht einordnen könne (pag. 28 Z. 194 ff.) und fürchte sich, wenn sie die Terrassentüre geöffnet habe und lüfte, weshalb sie immer alles abschliesse (pag. 395 Z. 31 f.).