Anschliessend drückte er der Zivilklägerin den Mund, die Nase und die Augen zu, führte sie zu Boden, fesselte sie mit mitgebrachtem Klebeband am ganzen Körper und schleppte sie von der Küche ins Wohnzimmer, wo er sie auf den Boden legte. Danach durchsuchte er diverse Räume und Möbel, behändigte Schmuck im Gesamtwert von rund CHF 1'600.00 und verliess damit, nachdem er der Zivilklägerin das Klebeband im Bereich des Oberarms resp. der Schulter mit einem Messer zwecks