Aus der Perspektive der Delikte gegen die Freiheit stellt der Raub nämlich eine strafbare Nötigung mit einem besonderen Ziel dar, namentlich einen Eingriff in die Freiheit eines anderen zum Zwecke eines Diebstahls (zum Ganzen NIGGLI/RIEDO, in: Basler Kommentar Strafrecht, 4. A. 2019, N 13 zu Art. 140 StGB). Der Beschuldigte schlich am 11. Juni 2019 maskiert durch die offenstehende Terrassentüre in das Einfamilienhaus der linkseitig gelähmten Zivilklägerin ein. Anschliessend drückte er der Zivilklägerin den Mund, die Nase und die Augen zu