Betreffend die theoretischen Grundlagen von Art. 186 StGB wird vollumfänglich auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (S. 44 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 507). 11.2 Subsumtion Es liegt ein gültiger Strafantrag vor (pag. 14). Der Beschuldigte betrat am 11. Juni 2019 das Einfamilienhaus der Zivilklägerin am G.________ (Weg) in E.________ (Ort), um darin, wie hiervor beschrieben, einen Raub zu begehen (siehe E. 10 oben). Er drang mithin gegen den Willen der Zivilklägerin in deren Haus ein.