Anschliessend schleppte er sie von der Küche ins Wohnzimmer, legte sie auf den Boden, durchsuchte diverse Räume sowie Möbel im Haus und behändigte Schmuck im Gesamtwert von CHF 1'600.00. Schliesslich schnitt er das Klebeband, mit dem er die Zivilklägerin gefesselt hatte, im Bereich deren Oberarms resp. Schulter ein und verliess das Haus mit der Beute. Der Beschuldigte übte gegen die Zivilklägerin mithin Gewalt im Sinne von Art. 140 Ziff. 1 StGB aus und machte sie zum Widerstand unfähig.