Anschliessend schleppte er die Zivilklägerin von der Küche ins Wohnzimmer, legte sie auf den Boden, durchsuchte diverse Räume sowie Möbel im Haus und behändigte die in der Anklageschrift aufgeführten Gegenstände resp. Schmuck im Gesamtwert von CHF 1'600.00. Schliesslich schnitt er das Klebeband, mit dem er die Zivilklägerin gefesselt hatte, im Bereich deren Oberarms resp. Schulter mit einem Messer ein und verliess das Haus mit der Beute durch die offenstehende Terrassentüre. Die