(Ort) einschlich. Dort hielt er der sich in der Küche befindenden, linksseitig gelähmten Zivilklägerin den Mund, die Nase und die Augen zu, drückte die Zivilklägerin zu Boden und fesselte sie am ganzen Körper, indem er sie ab dem Bereich ein paar Zentimeter über den Fussgelenken bis zum Kopf mit mitgebrachtem Klebeband einwickelte und insbesondere deren Arme fest an den Körper klebte sowie den Mund zuklebte. Anschliessend schleppte er die Zivilklägerin von der Küche ins Wohnzimmer, legte sie auf den Boden, durchsuchte diverse Räume sowie Möbel im Haus und behändigte die in der Anklageschrift aufgeführten Gegenstände resp.