9.7 Beweisergebnis Nach den voranstehenden Ausführungen ist erstellt, dass der Beschuldigte am 11. Juni 2019 zwischen 9.00 Uhr und 9.27 Uhr mit dem Ziel, einen finanziellen Vorteil zu erlangen, maskiert durch die offenstehende Terrassentüre in das Einfamilienhaus der Zivilklägerin am G.________ (Weg) in E.________ (Ort) einschlich.