28 9.6 Deliktsbetrag Gemäss dem Nachtrag vom 18. Oktober 2019 zum Anzeigerapport wurde der Zivilklägerin Schmuck im Gesamtwert von CHF 1'600.00 entwendet (pag. 7 f.). Die entsprechende Auflistung basiert auf den Angaben der Zivilklägerin. Sie vermochte keine Kaufbelege, Echtheitszertifikate oder ähnliche Dokumente einzureichen, die den Wert der anscheinend entwendeten Gegenstände belegen könnten (vgl. pag. 606). Allerdings erklärte sie nachvollziehbar, authentisch und differenziert, welche Schmuckstücke ihr von wo resp.