in Deutschland war, ist angesichts des Zeitablaufs verständlich. Ausserdem stellt auch ein grundsätzlicher Aufenthalt in München kein Hindernis dar, von Zeit zu Zeit in die Schweiz zu reisen. Eine Fahrt von München nach Bern dauert gemäss Google Maps rund fünf Stunden. Zudem war der Beschuldigte in der fraglichen Zeit unbestrittenermassen mit der in Thun wohnhaften K.________ liiert und es ist anzunehmen, dass er sie gelegentlich besuchte. Zusammenfassend erweisen sich die Aussagen des Beschuldigten somit als widersprüchlich, unlogisch, ausweichend und unplausibel.