auch in Bezug auf die vom Beschuldigten angeblich verrichtete Arbeit. So erklärte er zunächst, beim Beschuldigten sei es eigentlich nur darum gegangen, die Wand gerade «hochzuziehen» (pag. 382 Z. 21 und Z. 26 f.). Unmittelbar daraufhin erwähnte er jedoch, der Beschuldigte habe auch noch andere Arbeiten – Kleinigkeiten – ausgeführt (pag. 382 Z. 30), und in der Folge betonte er wiederum mehrfach, beim Beschuldigten sei es nur um die Wand gegangen, am Boden habe er nichts gemacht resp. er wisse nicht, ob er am Boden auch was gemacht habe (pag. 383 Z. 28 ff., pag. 387 Z. 2 und pag. 388 Z. 15).