391 Z. 4 f.). Dass der Beschuldigte ausgerechnet am 11. Juni 2019 Umbauarbeiten für ihn tätigte, da war er sich erstaunlicherweise aber «ziemlich sicher», weil sie bereits am Samstag begonnen hätten und daher am Montag und Dienstag die meiste Arbeit angefallen sei (pag. 385 Z. 6 ff. und Z. 36 f.). Diese Erklärung ist allerdings insofern fragwürdig, als dass am fraglichen Montag Pfingstmontag war, der gemäss Google-Recherche in ganz Deutschland ein Feiertag ist, und I.________ zudem erklärte, am Sonntag habe wegen des Lärms nicht viel gearbeitet werden können resp. hätten nur leise Arbeiten verrichten werden dürfen (pag. 385 Z. 7 ff.).