Die Kammer kann sich diesen Erwägungen nach eigens vorgenommener Würdigung der Aussagen von I.________ vollumfänglich anschliessen. Die Angaben von I.________ sind bereits in sich selbst widersprüchlich. Einmal sagte er, der Umbau sei viel aufwändiger gewesen als gedacht (pag. 382 Z. 15 ff. und pag. 385 Z. 43 f.). Wenig später, als ihm vorgehalten wurde, dass gemäss dem Facebook-Post bereits am 15. Juni 2019 ein «walk in day» stattgefunden habe, erklärte er, demnach seien sie wohl früher fertig geworden (pag. 386 Z. 11 ff.). Weiter ist unklar, ob es nun tatsächlich sowohl im Jahr 2019 als auch im Jahr 2020 je einen Umbau gab, wie I.________ behauptete.