Angesichts dieses widersprüchlichen Aussageverhaltens des Zeugens, den Unstimmigkeiten zum vorgehaltenen Bildmaterial, den Widersprüchen zwischen den angeblich vom Beschuldigten ausgeführten Arbeiten – Herausschneiden des Parketts bzw. Herausspitzen von Platten – sowie dem Umstand, dass im Juni 2019 gemäss Facebook-Post während der Umbauzeit ein Walk-in Day durchgeführt worden ist, ergeben sich grosse Zweifel an der Richtigkeit der Angaben von I.________. Diese sind unglaubhaft und stellen nach Ansicht des Gerichts missglückte Versuche dar, dem Beschuldigten ein Alibi für den Tatzeitraum zu verschaffen.