Nach vorangehenden Ausführungen entsteht zweifelsfrei der Eindruck, dass der Zeuge I.________ zuerst versucht hat, dem Gericht glaubhaft zu machen, es habe im Juni 2019 einen einzigen Studioumbau gegeben, anlässlich welchem der Beschuldigte hauptsächlich die Gipswand als Abtrennung zum Arbeitsplatz hochgezogen habe. Zudem soll damals auch der Holzboden herausgeschnitten und durch einen Plattenboden ersetzt worden sei. Von einem weiteren Umbau hat er anfänglich auch auf Frage hin nichts wissen wollen.