So müsse es gewesen sein. Auf Vorhalt von weiteren Facebook-Posts bzw. Bildern und Videos vom April und Mai 2020 hat I.________ einräumen müssen, dass im April 2020 auch ein Umbau stattgefunden habe. Im Juni 2019 seien nur der Boden im Arbeitsbereich hinten und die neu aufgezogene Wand gemacht worden. Da habe der Beschuldigte mitgeholfen. Im April 2020 habe es anschliessend einen weiteren Umbau gegeben. Da sei die Werbung neu gemacht, der Holzboden im Eingangsbereich herausgeschnitten und überall Fliesen verlegt worden. Hinter der Gipswand, welche vom Beschuldigen hochgezogen wurde, seien keine Arbeiten mehr gemacht worden, dort sei der Boden ja bereits neu gewesen.