498 f.): Anlässlich der Hauptverhandlung erklärte der Zeuge I.________, es habe im Juni 2019 einen Umbau gegeben, anlässlich welchem der Beschuldigte hauptsächlich die Gipswand hochgezogen habe. Erst auf explizites Nachfragen hat er erwidert, möglicherweise habe er ihm auch beim Boden geholfen, wobei es sich um das Herausschneiden eines Holzbodens gehandelt habe. Fliesen oder Platten habe er damals gar keine gehabt, daher könne es nur um einen Holzboden gegangen sein. Auf Frage er-