Es mag zwar sein, dass er in der ersten Einvernahme rund zwei Jahre nach dem Vorfall nicht mehr genau wusste, was er im Juni 2019 arbeitete. Allerdings wäre zu erwarten gewesen, dass er dies zu rekonstruieren versucht hätte, unmittelbar nachdem er erfuhr, dass – seines Erachtens zu Unrecht – ein Strafverfahren wegen Raubes gegen ihn eröffnet wurde. Schliesslich handelte es sich bei den angeblich getätigten Umbauarbeiten – wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausführte – nicht um einen alltäglichen Gelegenheitsjob, zumal der Beschuldigte dafür anstelle von Lohn in Geld ein Tattoo erhalten haben will (u.a. pag. 370 Z. 19 ff. und Z. 26 ff.