47 Z. 69). Als er kurz darauf gefragt wurde, wann er letztmals bei der Zivilklägerin im Haus gewesen sei, gab er an, das sei im Juli 2017 gewesen, seither habe er die Zivilklägerin nicht mehr gesehen, er habe gedacht, sie sei gestorben (pag. 48 Z. 115). Diese Aussage erstaunt, hätte der Beschuldigte aufgrund seines engen Verhältnisses zum Sohn der Zivilklägerin höchstwahrscheinlich doch erfahren, wenn diese verstorben wäre. Auf Vorhalt, dass sich die Zivilklägerin am 11. Juni 2019 telefonisch bei der Polizei gemeldet und angegeben habe, ausgeraubt worden zu sein, und auf Frage, was er dazu sage, erklärte der Beschuldigte sodann (pag. 48 Z. 123): «Nichts. Das interessiert mich nicht.».