Auffallend ist indes, dass der Beschuldigte gerade nicht Erinnerungslücken einräumte und anschliessend versuchte, gewisse Umstände herzuleiten, wie es andere Personen tun würden, die erstmals nach so langer Zeit befragt würden. Er gab im Gegenteil vielmehr vor, sich noch genau an etwas zu erinnern, und machte anschliessend widersprüchliche Angaben. Der Grund für die zahlreichen Ungereimtheiten ist entgegen der Ansicht der Verteidigung mithin nicht der Zeitablauf, sondern der Umstand, dass der Beschuldigte etwas erzählte, das so nie stattfand.