53 Z. 82 f.). Als er wenig später gefragt wurde, ob er jemals im 1. Obergeschoss des Hauses der Zivilklägerin gewesen sei und damit konfrontiert wurde, dass ab einem sichergestellten Klebebandstück seine DNA gesichert worden sei, räumte er plötzlich ein, als die Zivilklägerin einmal im Spital gewesen sei, sei die Alarmanlage ihres Hauses losgegangen, und da sei er mit H.________ hingegangen und sie hätten gemeinsam das ganze Haus durchsucht. Er habe damals das erste und letzte Mal das ganze Haus betreten. Dies sei gewesen, bevor er im Sommer 2017 Arbeiten für die Zivilklägerin verrichtet habe (zum Ganzen pag. 54 Z. 143 ff. und pag. 61 Z. 35 ff.).