21 gewesen. Auf Frage anlässlich der Hauptverhandlung führte der Beschuldigte ergänzend aus, er habe den Plattenboden im ganzen Studio herausgespitzt. Auf explizite Frage bestätigte dieser, es sei um einen Plattenboden gegangen, welchen er herausgespitzt habe, nicht um einen Parkett- bzw. Holzboden. Die Hauptarbeit sei zudem das Herausspitzen des Plattenbodens gewesen, nicht das Aufziehen der neuen Wand. Wie der Würdigung der Aussagen von I.________ gemäss Ziff.