Sonderbar erscheint dem Gericht sodann die Tatsache, dass sich der Beschuldigte kurz vor dem ersten Hauptverhandlungstermin plötzlich daran erinnert haben will, vom 9. bis 13. Juni 2019 in München im Tattoostudio «O.________» Bodenbeläge herausgerissen und eine neue Zwischenwand aufgezogen zu haben. Insbesondere sei er auch am 11. Juni 2019 in München mit diesen Arbeiten beschäftigt