Die Privatklägerin hingegen hat ebenso klar ausgeführt, dass für das Öffnen der Terrassentüre in der Küche kein Trick benötigt werden, wenn diese nicht mit Schlüssel geschlossen sei. Auch hier liegt erneut ein offensichtlicher Widerspruch vor und das Gericht erachtet es als erstellt, dass der Beschuldigte – identisch mit dem Täter vom 11. Juni 2019 – eben gerade nicht wusste, wie sich die verschlossene Terrassentüre öffnen lässt.