Weiter hat der Beschuldigte geltend gemacht, im Winter und Frühjahr des Jahres 2019 zwecks Arbeitssuche noch in der Schweiz gewesen zu sein. Mangels Erfolg sei er zu seiner Schwester nach Deutschland gegangen, habe bei dieser gewohnt und sich mit Chauffeurarbeiten und mit seinem Schwager bei Trockenbauarbeiten über Wasser gehalten. Nach April 2019 sei er erst im Oktober 2019 in die Schweiz zurückgekehrt. Andere Male hat er jedoch erklärt, bereits im September 2019 in die Schweiz zurückgekommen zu sein. Allerdings ist den Akten ein zwischen dem Beschuldigten und der N._____