Zunächst beteuerte der Beschuldigte, im Jahre 2017 nie im Haus der Privatklägerin drin gewesen zu sein, schon gar nicht im ersten Stock, sondern höchstens in der Küche fürs Essen oder für einen Kaffee. In den späteren Einvernahmen räumte dieser jedoch ein, auch im oberen Stock bzw. im ganzen Haus gewesen zu sein. Dies erscheint insofern logisch und nachvollziehbar, hatte er doch den oberen Balkon neu gestrichen. Die neuen Aussagen, wonach er im ganzen Haus gewesen sei, hat er getätigt, nachdem er hat zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Aussagen von H.________ und jene der Privatklägerin nicht mit seinen eigenen übereinstimmen.