Gemäss den Aussagen des Beschuldigten habe er diese Klebebandrolle im Jahre 2017 beim Haus der Privatklägerin zurückgelassen bzw. in einem Schrank hinter dem Haus deponiert. […] Der Beschuldigte bestreitet die Tat […] vehement und beteuerte, an diesem Tag in München gewesen zu sein. Es stellt sich folglich die Frage, ob dessen Aussagen und Argumente so stark überzeugen, dass eine der weniger plausiblen Erklärungen für die DNA-Spuren und das Passstück der Klebebandrolle in den Vordergrund rückt. Mit diesen Fragen hat sich das Gericht intensiv auseinandergesetzt.