Weiter untermauern folgende Indizien, dass die DNA des Beschuldigten auf das besagte Klebebandstück gelangte, weil er der Täter ist: Zunächst ist gestützt auf die glaubhaften Aussagen der Zivilklägerin davon auszugehen, dass die Täterschaft die Räumlichkeiten kannte. Anders wäre nicht zu er-